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„Alle bAV-Lösungen auf einer Plattform effizient gestalten“

Juli 2022
Eine zeitgemäße betriebliche Altersversorgung (bAV) muss drei Anforderungen erfüllen: Ertragsstärke mit einem Mindestmaß an Garantien verbinden, den Mitarbeitenden nachhaltige Investments eröffnen und von Unternehmen effizient und einfach umgesetzt werden können. Hubertus Harenberg, Bereichsleiter bAV bei Swiss Life und Geschäftsführer der SLPM Schweizer Leben Pensionsmanagement GmbH erläutert, wie dies mit der Plattform-Lösung Swiss Life Maximo in der Praxis gelingt.
Swiss Life
Hubertus Harenberg, Swiss Life

Fonds exklusiv: Wie kann es mit Swiss Life Maximo gelingen, die in Zeiten hoher Inflation erforderlichen Renditechancen trotz der vielfach starken Sicherheitsbedürfnisse der Menschen zu nutzen?
Hubertus Harenberg: Das intelligente Anlagekonzept von Swiss Life Maximo macht dies möglich. Die Grundidee des Konzepts ist ein sehr hohes Investment in Aktien, um Renditechancen zu nutzen. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass das Geschehen an den Kapitalmärken zu jeder Zeit beobachtet wird und somit täglich auf Veränderungen reagiert werden kann, sollte es an den Kapitalmärkten turbulent zugehen. Dieser Mechanismus sorgt für die erforderliche Sicherheit im Produkt. Die Renditechancen schafft Maximo durch eine Bruttobeitragsgarantie von mindestens 80 Prozent. Alternativ bieten wir auch ein Garantieniveau von 60 Prozent an. Der intelligente Anlagemechanismus von Swiss Life Maximo sorgt dafür, dass aufgrund der geringeren Bruttobeitragsgarantie bereits ab Vertragsbeginn ein Fondsinvestment nahe 100 Prozent erreicht wird. Wurde das Vertragsguthaben in Folge von Börsenturbulenzen gesichert, ermöglicht das Garantieniveau zudem ein zügiges Umschichten in die gewählten Fondsstrategien oder, seit Anfang 2022 ebenfalls im Angebot, in ETF-Anlagen. Der Fokus von Swiss Life Maximo liegt also darauf, zu jeder Zeit ein möglichst hohes Fondsinvestment zu erreichen und jederzeit sichernd eingreifen zu können. Dies ermöglicht unseren Kundinnen und Kunden ein finanziell selbstbestimmtes Leben im Alter und einen sicheren Weg dorthin.

Eine weitere Herausforderung ist die Kapitalanlage nach Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG). Wie erfüllen Sie mit Swiss Life Maximo diese verstärkt auch von Beschäftigten gewünschte Ausrichtung?
H. H.: Insgesamt kann die Kapitalanlage aus über 90 verschiedenen Anlagestrategien und Einzelfonds zusammengestellt werden. Das Thema Nachhaltigkeit hat für ein Versicherungsunternehmen mit langer Tradition wie Swiss Life eine besondere Bedeutung. Das spiegelt sich auch in unserem Fondsportfolio wider, um den Wünschen der Menschen nach mehr Nachhaltigkeit in der Altersvorsorge gerecht zu werden. Deshalb bieten wir mit Swiss Life Maximo nun auch im Fondsinvestment neben sechs Portfolien und drei Anlagestrategien im ergänzenden Investment insgesamt 62 nachhaltige Fonds an, die die Umwelt-, Sozial- und Governance-Anforderungen (ESG) erfüllen. Darunter sind aktiv gemanagte Fonds ebenso wie ETFs von renommierten Investmentgesellschaften wie iShares/BlackRock, Vontobel, Fidelity, DWS, Amundi, Nordea, JP Morgan, Schroder und natürlich von den Swiss Life Asset Managers.

Welche Vorteile bietet Swiss Life Maximo als Plattformlösung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) mit Blick auf die Einrichtung und folgende Vertragsverwaltung in Unternehmen?
H. H.: Für Unternehmen bringt die bAV in der Regel einige Herausforderungen mit sich: Wer bei der Konzeption des Versorgungssystems personalpolitische Schwerpunkte setzen oder verschiedene steuerliche Förderarten der bAV optimal nutzen möchte oder wer auch langgedienten Mitarbeitenden die Altersversorgung über den Betrieb ermöglichen will, kommt an der meist zeitintensiven Abfrage, Implementierung und Verwaltung verschiedenster Tarifoptionen von mehreren Anbietern nicht vorbei. Dieser Aufwand entfällt mit Swiss Life Maximo.

Inwiefern, Herr Harenberg?
H. H.: Mit dieser Plattformlösung kann das arbeitgebende Unternehmen allen Mitarbeitenden mit Eintrittsaltern zwischen 15 und 65 Jahren eine auf verschiedene Zielgruppen abgestimmte bAV anbieten und dafür alle Durchführungswege beziehungsweise steuerlichen Fördermöglichkeiten nutzen. Der Einsatz der Plattform ermöglicht, dass sowohl die initiale Umsetzungsphase, die Kommunikation an die Mitarbeitenden als auch die laufende Vertragsverwaltung für das Unternehmen effizient gestaltet werden – das spart Zeit, Aufwand und damit Kosten, erhöht aber gleichzeitig den Nutzen.

Bitte veranschaulichen Sie diese Mehrwerte anhand eines Mittelständlers, der verschiedene bAV-Lösungen für die Belegschaft, seine Führungskräfte und für die beiden geschäftsführenden Gesellschafter umsetzen will?
H. H.: Um eine personalpolitische Bindung zu erzeugen und um die Akzeptanz der bAV im Unternehmen zu etablieren, steht aus unserer Sicht die arbeitgeberfinanzierte Grundversorgung im Durchführungsweg Direktversicherung an erster Stelle. Sofern Mitarbeitende unter die Fördergrenze des Paragraf 100 Einkommensteuergesetz (EStG) fallen, kann das Unternehmen die entsprechende steuerliche Förderung nutzen und zwar gegen laufenden Beitrag. Damit werden von Beginn an attraktive Versorgungsleistungen ausgewiesen. Die Entgeltumwandlung per Direktversicherung im Rahmen des Paragraf 3 Nr. 63 EStG steht sowohl dem Azubi als auch dem rentennahen Mitarbeitenden zur Verfügung und wird vom Unternehmen mit mindestens 15 Prozent bezuschusst.

Und wie steht es um die Führungskräfte und die Geschäftsführenden Gesellschafter?
H. H.: Das Unternehmen bietet seinen Führungskräften, zusätzlich zur Möglichkeit der Entgeltumwandlung im Durchführungsweg Direktversicherung, beispielsweise eine arbeitgeberfinanzierte gehaltsabhängige Unterstützungskassen-Versorgung an. Empfehlenswert ist es, für Gehaltsteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) einen entsprechend höheren Versorgungsaufwand vorzusehen, um dem erhöhten Vorsorgebedarf gerecht zu werden. Die beiden Geschäftsführenden Gesellschafter erhalten ebenfalls eine gehaltsabhängige Unterstützungskassen-Versorgung mit gespaltener Beitragsformel für Gehaltsteile unter beziehungsweise oberhalb der BBG. Zusätzlich können die Gesellschafter den Tarif Maximo im Durchführungsweg Pensionszusage nutzen, um Teile ihrer Tantieme in eine bAV umzuwandeln. Mit der Gehaltsabhängigkeit ist zudem Budgetsicherheit für das Unternehmen sichergestellt, da der Aufwand immer x Prozent des Gehalts betragen wird. Übrigens: Der Mittelständler kann die Tariflösung Maximo für alle diese Zielgruppen, Finanzierungs- und Durchführungswege seines Versorgungskonzeptes uneingeschränkt nutzen und muss bei der Kommunikation an Belegschaft und Führungsmannschaft keine komplizierten Tarifabgrenzungen vornehmen.

Stellt die Plattformlösung sicher, dass alle Mitarbeitenden des Unternehmens die ihnen maximal zustehenden bAV-Förderungen erhalten?
H. H.: Ja, dem Unternehmen stehen mit der Plattformlösung Swiss Life Maximo sämtliche steuerlichen Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die es innerhalb eines individuellen Versorgungskonzeptes nutzen möchte. Die gilt nicht nur für Förderungen aus Sicht der Mitarbeitenden, sondern auch für Förderbeträge, wie zum Beispiel Paragraf 100 EStG, die das Unternehmen gegebenenfalls in Anspruch nehmen kann.