Es sind keine einfachen Zeiten für CFOs und Treasurer. Seit der Finanzkrise haben sie die mit Pensionsverpflichtungen verbundenen Risiken zu spüren bekommen, betont Michael Seedorff, Managing Director Allianz Corporate Pension Advisors. Er erläutert Details – und Lösungsansätze:
Die Niedrigzinsphase ist nunmehr vorbei und Unternehmen verbuchen aufgrund der Zinswende eine spürbare Entlastung bei ihren Pensionsverpflichtungen sowie eine Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis. Trotzdem bleibt ihr Weg Richtung De-Risking fordernd, denn sie müssen sich mit den Auswirkungen eines weiteren Pensionsrisikos auseinandersetzen: der Inflation.
Einzig, dass Pensionszusagen mit Risiken behaftet sind, ist lange bekannt. Entsprechend haben Unternehmen bereits vor mehr als 20 Jahren begonnen, ihre Pensionsrisiken zu begrenzen – mit Ansätzen wie Planschließungen oder dem Abschluss von Rückdeckungsversicherungen. Nun bietet sich dank gestiegener Zinsen eine günstige Gelegenheit, die eigene „De-Risking Journey“ mit einem bislang wenig bekannten Ansatz fortzusetzen: Mit dem „Pension Buyout“ werden Pensionsverpflichtungen im Wege einer Spaltung gemäß deutschem Umwandlungsgesetz (UmwG) auf eine separate Gesellschaft übertragen, die „Rentnergesellschaft“. Diese wird wiederum von einem externen Risikoträger übernommen.
Wie aber wird die Auszahlung der Renten sichergestellt? Dazu werden im Rahmen der Spaltung Vermögenswerte in genau dem Umfang übernommen, der für die nachhaltige Finanzierung und damit die langfristige Erfüllung sämtlicher Pensionsansprüche sowie der verbundenen Aufwendungen erforderlich ist.
ÜBERTRAGUNG DER VERPFLICHTUNGEN
Eine solche Übertragung von Pensionsverpflichtungen auf eine externe Rentnergesellschaft entlastet das abgebende Unternehmen in jeder Hinsicht, und das endgültig. Erstens wirtschaftlich durch den Ausschluss von Pensionsrisiken wie Langlebigkeit oder Inflation. Zweitens wird das Unternehmen durch das Ausbuchen der Pensionsverpflichtungen (im Englischen „Settlement“) bilanziell entlastet. Drittens erfolgt die (arbeits-)rechtliche Enthaftung durch die umwandlungsrechtliche Übertragung. Zuletzt profitiert das Unternehmen auch operativ, da die Administration der Renten vollständig ausgelagert wird.
Sprich: Die Übertragung bietet eine weitergehende Enthaftung und Entlastung im Vergleich zu etablierten Asset Management- oder Versicherungslösungen wie CTA oder Pensionsfonds. Außerdem ist sie in puncto Kosten und Liquidität aufgrund der Freiheitsgrade in der Kapitalanlage in der Regel deutlich günstiger als eine Liquidationsversicherung. Dazu kommt: Individuelle Rahmenbedingungen und Zielsetzungen können berücksichtigt werden.
Im angelsächsischen Raum sind „Pension Buyouts“ bereits weit verbreitet und ein etabliertes Instrument zum Pension-De-Risking. Einsatzgebiete für diesen neuen Weg des Pension-DeRisking gibt es inzwischen viele: Situationsbezogen lassen sich etwa bei M&A-Transaktionen bessere Ergebnisse erzielen. Mit Blick auf die Bilanzsteuerung kann die Kapitalstruktur gestärkt und können zukünftige Schwankungen vermieden werden. Strategisch wird eine weitere Fokussierung auf das Kerngeschäft und eine Reduktion von Komplexität erreicht. Und für das Großthema „Transformation“ ist die Anpassung der Bilanz an das zukünftige Geschäftsmodell ein Faktor, um bei Investoren zu punkten.
Im angelsächsischen Raum sind „Pension Buyouts“ bereits weit verbreitet und ein etabliertes Instrument zum PensionDe-Risking. Nun steht auch den Unternehmen in Deutschland mit der Übertragung ihrer Pensionsverpflichtungen auf eine externe Rentnergesellschaft eine solche wirtschaftlich attraktive Option zur Verfügung – zumal mit Blick auf das neue Zinsumfeld. Die Zeiten für CFOs und Treasurer bleiben nicht einfach – werden aber durch die Option der Rentnergesellschaft etwas einfacher.