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Kapitalgedeckte Altersvorsorge erfordert eine Anlagekultur

Mai 2024
Eine aktuelle DIA-Studie vergleicht die Rentensysteme in sechs europäischen Ländern und zeigt auf, unter welchen Bedingungen sich die kapitalgedeckte Altersvorsorge erfolgreich verbreitet.
DIA
Klaus Morgenstern, DIA

Ein stabiler gesetzlicher Rahmen, langjährig gewachsene Erfahrungen mit Investments und Transparenz sind die Grundlage für eine erfolgreiche Verbreitung von kapitalgedeckten Alterssicherungssystemen. Das ergaben Expertengespräche, die für die jüngste DIA-Studie in sechs europäischen Staaten geführt wurden. Mit dieser Studie ging das Hamburger Institut für Wirtschaft und Gesellschaft (IWG) im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) der Frage nach, welche Erfahrungen in anderen Rentensystemen mit Fondsanlagen gesammelt wurden. Ergebnis: Diese Erfahrungen fallen von Land zu Land sehr unterschiedlich aus. Eine Vorreiterrolle in Europa spielt nach mehreren Reformen Schweden. Auch in den Niederlanden hat sich in den zurückliegenden Jahrzehnten ein doppeltes Alterssicherungssystem aus Kapitaldeckung und Umlageverfahren entwickelt, das heute mit die höchsten Ersatzraten aufweist.

In Schweden machte eine breite Bevölkerung bereits seit den 1960er Jahren Erfahrungen mit kapitalgedeckter Vorsorge. Daher geht sie Beobachtern zufolge auch entspannter mit Kursausschlägen um. So gab es zum Beispiel in der Finanzkrise 2008/2009 kaum Panik. Zusätzlich hat der Staat mit steuerlichen Maßnahmen Reduktionen der Rente entgegengewirkt. Schweden besitzt neben der umlagefinanzierten Einkommensrente die sogenannte Prämienrente, in die 2,5 Prozent der Beitragsbemessung fließen. Dieser Beitragsteil wird komplett in Aktien und Anleihen investiert. Dafür stehen mehr als 100 Fonds und der staatliche Fonds AP 7 zur Auswahl. Letzterer kommt zum Einsatz, sofern der Beitragszahler keinen der zugelassenen Investmentfonds privater Anbieter wählt.

MEHR PRIVAT, WENIGER STAAT

In den Niederlanden wiederum trägt die kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung mehr zu den Alterseinkünften bei als die staatliche Rente. Die meisten Versorgungssysteme sind vereinbarte Rentenzusagen (Fachbegriff: Defined Benefit). Diese können allerdings bei ungünstiger Kapitalmarktentwicklung angepasst werden. „Das Beispiel Niederlande zeigt zugleich, wie wichtig es ist, dass bei Renten, die wegen der Zins- oder Kursentwicklung schwanken können, von Beginn an mit offenen Karten gespielt wird. So führten in der Vergangenheit bereits kleine Rentenkürzungen zu Vertrauensverlusten, wie die Expertengespräche zeigten“, erklärt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. Der niederländische Gesetzgeber reagierte darauf, indem die Pensionskassen größeren Spielraum erhielten, bei vorübergehenden Unterdeckungen nicht sofort Anpassungen vornehmen zu müssen.

In der Schweiz gibt es laut DIA-Studie eine jahrzehntelange Erfahrung mit kapitalgedeckter betrieblicher und privater Altersvorsorge. Für Letztere kann das Vorsorgekapital mit staatlicher Förderung auf Sparkonten oder in Fonds angelegt werden. Durch die lange Niedrigzinsphase in der jüngeren Vergangenheit wurden Fonds immer beliebter. Der Gesetzgeber hat ein großes Maß an Transparenz und Vergleichbarkeit bei Kosten und Rendite organisiert. Die Umsetzung überlässt er aber vollständig dem Privatmarkt.

Die komplette Studie finden Sie hier. Sie enthält ausführliche Steckbriefe zu den Alterssicherungssystemen in Deutschland, Frankreich, in den Niederlanden, in Schweden, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich. Neben dem Vergleich anhand eines 15 Kriterien umfassenden Katalogs wertet die Studie weitere volkswirtschaftliche Kennziffern zur Demografie und zu den Sozialsystemen aus.