Einfacher geht es kaum: Der Versicherer zahlt die vereinbarte Versicherungssumme an die Begünstigten aus, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit verstirbt. Erlebt die versicherte Person hingegen das Vertragsende, wird keine Leistung fällig. Der Versicherungsschutz der Risikolebensversicherung (RLV) ist damit klar und eindeutig definiert. Die Folge: Die Beitragshöhe rückt schnell in den Fokus, sodass das Leistungsspektrum der RLV in diesem hart und preisbewusst geführten Wettbewerb in den Hintergrund gerät. Dabei zeigt die Praxis: Oftmals lohnt sich ein genauer Blick. Denn die Versicherungen offerieren häufig vielfältige Zusatzleistungen, die, integriert oder optional erhältlich, individuelle Bedürfnisse erfüllen können.
Einige Produkte sichern schwere Krankheiten wie Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt mit einer finanziellen Soforthilfe ab. Auf diese Weise können Versicherungsnehmer mögliche Verdienstausfälle kompensieren, die durch die Krankheit entstehen und gleichzeitig Leistungen finanzieren, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Wie groß die Kapitalspritze ausfällt, wird anteilig anhand der vereinbarten Versicherungssumme
festgelegt.
Schwere Krankheiten können teils innerhalb weniger Monate zum Tode führen. Liegt eine entsprechende ärztliche Diagnose vor, wird die vereinbarte Todesfall-Leistung bereits vor dem Tod der versicherten Person ausgezahlt. Das ermöglicht dem Versicherten und seiner Familie bspw., mögliche Pflegekosten oder finanzielle Belastungen durch den Verlust des Arbeitsplatzes infolge der Erkrankung aufzufangen.
Manche Produktanbieter bieten eine Einmalleistung im Fall der Pflegebedürftigkeit an. Deren Höhe bemisst sich auch hier auf Basis eines bestimmten Anteils der vereinbarten Todesfall-Leistung. Erfahrungsgemäß kann diese Kapitalleistung helfen, finanzielle Belastungen für den Versicherten und seine Familie abzufedern, die sich insbesondere durch die Pflegesituation oder den berufsbedingten Einkommensverlust ergeben können.
LEISTUNGEN BEI RISIKOLEBENSVERSICHERUNGEN
• Finanzielle Absicherung im Todesfall
• Sofortverrechnung der Überschüsse
• Vorläufiger Versicherungsschutz
• Wiederinkraftsetzung nach vorzeitiger Prämienfreistellung
• Ereignis(un)abhängige Nachversicherungsgarantien
• Vorgezogene Todesfall-Leistung
• Sofortleistung bei Tod
• Partnerschutz
• Verlängerungsoption
• Zusatzleistung bei Tod im Ausland
• Kinder-Bonus
• Pflege-Bonus
• Schwere Krankheiten
Manche RLV haben einen Kinder-Bonus im Gepäck. Diese Extra-Zahlung greift, wenn die versicherte Person kurz nach Geburt seines Kindes oder Adoption seines minderjährigen Kindes verstirbt. Konkret wird dann die Todesfall-Leistung um einen festen Prozentsatz der Versicherungssumme innerhalb eines bestimmten Zeitraums erhöht.
Es kann passieren, dass die versicherte Person und der Ehegatte bzw. Lebenspartner bei einem Unglück gleichzeitig ums Leben kommen oder innerhalb eines festgelegten Zeitraums versterben. Eine zusätzliche Kapitalleistung gibt den Hinterbliebenen eine wichtige finanzielle Stütze, um bspw. laufende finanzielle Ausgaben aus gemeinsamen Anschaffungen sofort besser begleichen zu können.
Versicherer bieten teils die Option, dass bei Tod der versicherten Person eine Sofortleistung ausgezahlt wird, bevor die Leistungsprüfung abgeschlossen ist. Voraussetzung ist, dass eine amtliche Sterbeurkunde und der Versicherungsschein vorgelegt werden. Diese Vorab-Leistung macht einen prozentualen Anteil der Versicherungssumme aus und wird mit dieser nach Abschluss der Leistungsprüfung verrechnet. Hinterbliebene sind dadurch bspw. in der Lage, anstehende Folgekosten, etwa für die Beerdigung, zu bezahlen.
Interessant für Personen, die sich öfter im Ausland aufhalten, ist die Option einer Extrahilfe, wenn sie während eines privat oder beruflich bedingten Auslandsaufenthalts versterben. Die Zusatzleistung wird auf Basis der Versicherungssumme bemessen und erleichtert es den Hinterbliebenen, die Kosten zu begleichen, die während des Aufenthalts entstanden sind.
Je früher eine RLV abgeschlossen wird, umso günstiger fällt sie aus. Klar ist allerdings auch: Bei jungen Menschen verändert sich das Leben viel häufiger als bei älteren: berufliche Karriere, Einstieg in die Selbstständigkeit, Heirat, Geburt eines Kindes, Zusammenziehen, Hausbau oder Immobilienerwerb, Trennung – all dies kann dazu führen, dass die bei Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungssumme nicht ausreicht und an die Veränderungen angepasst werden soll.
Das Problem: Erhöht sich die Versicherungssumme, nimmt automatisch das finanzielle Risiko für den Versicherer zu. Damit dadurch keine weitere Gesundheitsprüfung erforderlich wird, gewähren Anbieter sogenannte Nachversicherungsgarantien: Die Versicherungssumme kann bei Eintritt verschiedener Ereignisse, wie zuvor beispielhaft aufgezählt, unkompliziert um einen bestimmten Betrag erhöht werden.
Manche Anbieter geben ihren Kunden die Möglichkeit, die Versicherungssumme aufzustocken, ohne dass ein bestimmtes Ereignis vorliegt. Das ist zweifellos der einfachste Weg, der in der Regel aber nur bis zu einem festgelegten Lebensalter beschritten werden kann.
Was viele nicht wissen: Eine RLV kann oftmals verlängert werden, was später vorteilhaft sein kann, ohne dass es bei Vertragsabschluss klar war. Der Anbieter benötigt hierfür gewöhnlich nur eine Vorlaufzeit von drei Jahren. Dann kann der Versicherungsschutz zumeist bis maximal zum 75. Lebensjahr verlängert werden. Versicherte müssen dann keine erneute Gesundheitsprüfung absolvieren, geschweige einen neuen Vertrag abschließen.
„Der Mix aus starken Tarifen, sehr gutem Service und ausgezeichneten Prämien ist entscheidend“
Bei der Risikolebensversicherung ist eine qualifizierte Beratung wichtig, betont Dirk Felten, Leiter Maklerservice der EUROPA Lebensversicherung, und verweist auf die Leistungsstärke der eigenen Tarife.
FONDS exklusiv: Wie erleben Sie die Preisfokussierung bei der RLV in der Vertriebspraxis?
DIRK FELTEN: Gerade im Bereich Risikolebensversicherung ist das Preisbewusstsein bei den Kunden sehr groß, der Preiskampf am Markt dementsprechend hoch. Ich finde, die Höhe des Beitrages ist auch durchaus wichtig, sollte aber sicherlich nicht der allein ausschlaggebende Faktor sein. Hauptsache günstig überzeugt den Kunden nicht. Er schließt eine Risikolebensversicherung in der Regel immerhin für mehrere Jahrzehnte ab und schützt damit die wichtigsten Menschen in seinem Leben. Für einen modernen Lebensversicherer wie die EUROPA gilt deshalb, mit der richtigen Mischung zu überzeugen: aus leistungsstarken Tarifen, sehr gutem Service und eben auch ausgezeichneten Beiträgen. Deshalb passen wir die Tarife regelmäßig an die Bedürfnisse der Kunden an.
Schauen wir auf die Leistungen. Welche Soforthilfen bieten Sie an, die bei Eintritt des Leistungsfalls umgehend ausgezahlt werden?
D. F.: Wir haben gerade unsere Basis- und Premiumtarife dahingehend erweitert, dass beim Tod der versicherten Person ganz unkompliziert eine Sofortleistung ausgezahlt werden kann. Es genügt, die amtliche Sterbeurkunde und den Versicherungsschein vorzulegen. Dann werden fünf Prozent der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt, höchstens 10.000 Euro. So können etwa Beerdigungskosten leichter bezahlt werden. Ebenfalls in unsere Tarife integriert ist die vorgezogene Todesfall-Leistung. Hierbei wird die Versicherungssumme bereits bei einer schweren Erkrankung mit absehbarer Todesfolge ausgezahlt. Dadurch können der Versicherte und seine Familie zum Beispiel mögliche Pflegekosten auffangen oder die finanziellen Belastungen eines Arbeitsplatzverlustes abfedern.
Welche Risiken können Kunden bei Ihnen noch durch Extra-Zahlungen absichern?
D. F.: Hier bieten wir zahlreiche Möglichkeiten an, wie zum Beispiel Sonderleistungen bei schwerer Krankheit, etwa bei einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall, oder Pflegebedürftigkeit. Der Kunde kann auch eine Leistung für den Fall vereinbaren, dass er im Ausland verstirbt. Das ist vor allem für Leute, die viel reisen, interessant.
Gewähren Sie Optionen, mit denen sich der Versicherungsschutz im Zeitverlauf anpassen lässt?
D. F.: Wir bieten bei der EUROPA zahlreiche Garantien zur Nachversicherung an. Somit lässt sich die Risikolebensversicherung unkompliziert und ohne eine erneute Risikoprüfung an die Kundenbedürfnisse anpassen. So können Kunden ihre Versicherungssumme jeweils um bis zu 50.000 Euro erhöhen, wenn eines von 13 besonderen Ereignissen eintritt. Hierzu zählen etwa Heirat, die Geburt eines Kindes, Volljährigkeit, Immobilienkauf oder berufliche Veränderungen. Bis zum 40. Lebensjahr können sie die Versicherungssumme einmalig auch ohne ein solches Ereignis um maximal 50.000 Euro aufstocken. Im Standard-Tarif ist dies in den ersten drei Jahren inklusive, im Premium-Tarif sogar in den ersten fünf Jahren.
Angesichts der vielen Möglichkeiten ist die Beratung durch einen qualifizierten Vermittler wichtiger denn je, oder?
D. F.: Richtig, denn der Deckungsschutz muss zur individuellen Situation des Kunden passen. Schaut der Kunde nur auf den Preis, stellt er sich manche Fragen vielleicht gar nicht erst: Wie viel Absicherung kann ich mir leisten? Wen sollte ich eigentlich absichern? Passt mein Schutz zu meinen Hobbys? Ein Vermittler bringt hier nicht nur einen neutralen Blick von außen mit, sondern vor allem viel Erfahrung und Fachkompetenz.