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Risikoadäquate Altersvorsorge mit Steuervorteilen für Selbstständige

Printausgabe | Oktober 2024
Basisrenten liegen im Trend. Vor allem Selbstständige können so ihren Lebensabend absichern. Die Angebotspalette ist breit. Jeder Risikotyp kann bedient werden. Zudem lässt sich mit der privaten Förderrente gut gegen eine mögliche Rentenpflicht vorbauen.
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Mit dem „Altersvorsorgedepot“ will die Regierung die staatliche Förderung der Altersvorsorge neu regeln. Ob die Ampel-Regierung aber die Reform überhaupt noch schafft, ist unsicher. Das Reformgesetz war Mitte 2024 noch nicht fertig, muss aber durch Bundestag und Bundesrat. „Ab dem 1. Januar 2026 können die Kunden neue geförderte Altersvorsorgeprodukte kaufen“, prognostiziert daher optimistisch Florian Toncar, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen. Klar sei bereits, dass die private Riester-Rente abgeschafft wird, unklar hingegen, ob die wenig umstrittene Basis- oder auch Rürup-Rente für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener erhalten bleibt. Auf jeden Fall sollte es für sie Bestandsschutz geben. Bis Ende 2025 können also ohne Bedenken weiterhin Basisrenten vermittelt und abgeschlossen werden. Möglich, dass es angesichts der unsicheren Lage noch einen regelrechten Run auf die staatlich geförderte Vorsorge für Selbstständige geben wird. 

Die Basisrente kommt jedenfalls immer öfter bei den Adressaten an. Bereits seit 2018 werden Jahr für Jahr wieder mehr Verträge verkauft. Im vergangenen Jahr lag der Neuzugang bei 133.800 Policen. Das entspricht einem Plus von 14,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Verkauf war laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum dritten Mal in Folge sechsstellig. Damit stieg der Gesamtbestand an Basisrenten auf annähernd 2,7 Millionen Policen. 

Einen wichtigen Grund, heute eine Basisrente abzuschließen, liefert die Politik: Sie will eine Altersvorsorgepflicht. Geplant ist, dass sich alle Selbstständigen zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten entscheiden müssen. Mit einer Basisrente wären Selbstständige und Freiberufler somit fein raus. Denn sie erfüllt die Auflagen der Regierung: Sie ist insolvenz- und pfändungssicher. Zudem kann die Höhe der Beiträge flexibel gestaltet werden, was besonders für Selbstständige mit schwankendem Einkommen vorteilhaft ist. Die Basisrente garantiert eine lebenslange Rentenzahlung, also eine sichere Einkommensquelle im Alter.

Doch es gibt Nachteile, die Vermittler deutlich kommunizieren müssen. Einmal eingezahlte Beiträge können nicht mehr entnommen werden, und es gibt keine Möglichkeit einer Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn. Fix ist vielmehr der Bezug einer lebenslangen Rente. Die Basisrente kann zudem nicht auf andere Personen übertragen werden. Und nur ein bestimmter Personenkreis ist im Falle des Todes des Versicherungsnehmers berechtigt, Hinterbliebenenleistungen zu erhalten. Außerdem hängt die Höhe der späteren Rente stark von den gewählten Tarifen und den Marktbedingungen ab, was eine gewisse Unsicherheit birgt.

Auch die Basisrente wird durch den neuen Höchstrechnungszins – der ab dem 1. Januar 2025 von 0,25 Prozent auf 1,0 Prozent steigen wird – positiv beeinflusst. Bei Klassik-Produkten steigen dann die garantierten Renten und Kapitalabfindungen. Bei fondsgebundenen und hybriden Produkten steigt der garantierte Rentenfaktor. Es sind ebenfalls höhere endfällige Garantien möglich. Bei gleichbleibenden Garantien steigt das durchschnittliche Vermögen in den Fonds. „Entscheidend ist, welche Margen die Assekuranzen an die Kunden weitergeben werden“, sagt Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter Lebensversicherung und Mitglied im Führungsgremium der deutschen Versicherungsmathematiker (Deutsche Aktuarvereinigung – DAV). 

umstellungsoption nutzen

Bader geht aber von mehr Wettbewerb aus: „Zahlreiche Anbieter versprechen in allen ihren neuen Fonds-Verträgen, die garantierten Rentenfaktoren auf das Niveau von 2025 anzuheben.“ Damit können Vermittler wuchern, denn die Kunden können getrost den Vertrag schon 2024 abschließen. Laut der Rating-Agentur Franke und Bornberg bieten folgende Versicherer für die Basisaltersvorsorge eine Umstellungsoption an: Alte Leipziger, Axa, Continentale, die Bayerische, Ergo Vorsorge, Gothaer, HDI, Stuttgarter, Swiss Life und WWK (Stand: 22.08.2024). Um die Unterschiede der einzelnen Regelungen der Versicherer für Vermittler transparent zu machen, hat Franke und Bornberg in Zusammenarbeit mit FB-Research wesentliche Analyse- und Vergleichskriterien entwickelt. In den Vergleichstools von FB-Research gibt es nun den „Rechnungszins Checker.“ Damit soll die Prüfung der Umstellungsoptionen für Vermittler besonders einfach und komfortabel sein.  Deutlich warnt Experte Bader aus „seiner Verantwortung als Aktuar“ davor, die Wechselgarantie für Kunden pauschal zu organisieren. „Mir ist ganz wichtig, dass der Kunde bewusst wählt und unterschreibt“, so Bader. Denn es wäre möglich, dass über Jahre hinweg, die neue Produktgeneration, etwa durch den Wegfall von Überschüssen, schlechter ausfallen könnte.

Mit der Rürup- oder Basisrente können Sparer 2024 bis zu 27.566 Euro steuerlich als Sonderausgaben beim Fiskus geltend machen. Für Verheiratete gilt sogar die doppelte Summe, also 55.132 Euro. Der jeweilige Höchstbetrag in Euro ist an die knappschaftliche Rentenversicherung gekoppelt und daher für die Zukunft noch offen. Der Besteuerungsanteil im Alter richtet sich nach dem Jahr des erstmaligen Rentenbezugs. Er steigt jetzt bis 2058 jährlich nur noch um einen halben Prozentpunkt an. „Bei der Beratung zur Rürup-Rente stelle ich den Steuervorteil eher hinten an“, betont Versicherungsmakler Bert Heidekamp aus Berlin. Auch wenn Selbstständige und Freiberufler, die weder in ein Versorgungswerk einzahlen noch pflichtversichert sind, steuerbegünstigt nur über eine Rürup-Police sparen können.

kapital bleibt geschützt

Wichtiger ist Heidekamp, dass die Basisrente wie die gesetzliche Rente sicher ist. „Eben nicht nur vor Gläubigern während der Sparphase, sondern auch vor dem Sparer selbst. Er kann nicht eben einmal 50.000 Euro entnehmen“, erläutert der Versicherungsexperte. Der hat schon erlebt, wie Selbstständige einen Großteil des Kapitals, das eigentlich für die Altersvorsorge bestimmt war, plötzlich entnommen haben. „Das zahlen die Versicherungsnehmer in der Regel nie wieder ein“, so die Erfahrung des Maklers. Zudem sei die Biografie von Selbstständigen oft nicht stringent. Wechseln sie wieder ins Angestelltenverhältnis oder werden sogar arbeitslos, gebe es wenige oder keine steuerlichen Vorteile mehr, je nach steuerpflichtigen Einkommen. Daher wäre es wichtig, den Charakter der Basisrente und ihre Vor- und Nachteile genau zu erläutern.

Der Versicherungsmakler warnt zudem davor, die Police mit einer Berufsunfähigkeitszusatzrentenversicherung (BU) zu koppeln, wie es einige Finanzdienstleister machen. Denn gute Basisrenten-Anbieter haben nicht zwingend eine gute BU-Police im Portfolio. Daher lassen sich auf getrennten Wegen die besten Angeboten für jeden Bereich finden. Die Beitragsfreiheit bei BU empfiehlt er jedoch besonders. Zudem gebe es Angebote im Markt, die bis zu einer Höhe von acht Prozent der BBG-Summe die Beitragsfreiheit bei BU ohne Gesundheitsfragen anbieten, bei einer Wartezeit von drei Jahren. Ansonsten sollten aber Vorsorge und Risikoabsicherungen, wie gesagt, immer getrennt laufen. Das gelte auch für den Hinterbliebenen-Schutz, der sich sinnvoll über eine Risikolebensversicherung decken lässt. 

Für die Beratung veranschlagt Heidekamp in der Regel zwei bis drei Stunden, die per Pauschalhonorar abgegolten werden. Basisrenten als Netto-Versicherungs-Varianten seien durchaus attraktiv. Während bei „normalen“ Versicherungsangeboten alle für den Kunden anfallenden Kosten bereits in den Policen mit eingerechnet sind – insbesondere auch Provisionen, die Anbieter an die Vermittler ihrer Policen bezahlen – sind Nettotarife ohne Vertriebskosten kalkuliert.  Dadurch können die Anbieter höhere Leistungen ausweisen. Statt der einkalkulierten Provisionen haben Kunden dafür an die Vermittler aus eigener Tasche Honorare für die Policenvermittlung zu zahlen. 

„Ich vermittele den Kunden hochwertige Nettotarife, damit sich das Kapital wirklich vermehrt“, so Heidekamp. Kontraproduktiv wäre auch, eine jährliche Verwaltungsvergütung zu vereinbaren. „Das ist nicht verbraucherfreundlich“, sagt der Versicherungsmakler. Stattdessen sollte eine Stundenpauschale vereinbart werden und die Auszahlungen von Kickbacks dem Kundenvertrag gutgeschrieben werden. „Das sollte in den Bedingungen schriftlich fixiert sein“, rät der Vermittler. Wichtig sei es zudem, bei der Beratung den Risiko-Typ des Selbstständigen zu ermitteln. So verfügt bspw. Heidekamp über eine Palette unterschiedlicher Musterdepots, über die Basisrenten bei unterschiedlichem Anlage-Risiko-Profil bespart werden können. „Der Abschluss ist heute oftmals schon digital möglich“, ergänzt er, was die Vertragsvermittlung erleichtere.

Franke und Bornberg stellt ein aktuelles Rating von Basisrenten-Tarifen aus insgesamt sechs Produktkategorien zur Verfügung. Die in den drei Tabellen dargestellten Tarife sind mit „hervorragend“ bzw. „FFF+“ bewertet und müssen durch nachgewiesene Bonität, faire Versicherungsbedingungen und gute Leistungen überzeugen. Bei den konservativen klassischen Rentenversicherungen fließen alle Sparbeiträge ins Sicherungsvermögen der Assekuranz, weshalb die Renditeaussichten klar limitiert sind. Sehr konservativ und komplex ist die klassische Rentenpolice mit Indexbeteiligung, bei der die Überschüsse fiktiv als Option in nachgebaute Indizes am Kapitalmarkt, wie den DAX, fließen. Die größten Ertragschancen, aber auch Risiken beinhaltet die fondsgebundene Variante. Denn hier werden alle Beiträge in einen oder mehrere Investmentfonds angelegt.

Unter „neuen“ klassischen Rentenversicherungen werden Klassiktarife ohne garantierten Rechnungszins zusammengefasst und bewertet. Die Sparbeiträge werden ausschließlich im Sicherungsvermögen der Assekuranz angelegt. Aber durch den Verzicht sofortiger Garantien ist eine höhere Überschussbeteiligung und somit auch eine höhere Renditechance möglich. Bei den „beitragsorientierten hybriden Rentenversicherungen“ entscheidet der Kunde, welcher Anteil seines Sparbeitrages in die Fondsanlage und welcher Anteil ins Sicherungsvermögen investiert wird. Vonseiten des Versicherers findet kein Umschichten statt. Bei „garantieorientierten hybriden Rentenversicherungen“ wird das zugesagte Garantieniveau hingegen durch laufendes Umschichten des Vertragsguthabens zwischen Sicherungsvermögen und fondsorientierter Anlage über die Vertragslaufzeit sichergestellt. Der Anteil am Vertragsguthaben, der nicht zur Garantiedeckung erforderlich ist, kann renditeorientiert angelegt werden.

Der Überblick zeigt: Nicht allein wegen des gesetzlichen Rahmens erscheint es ratsam, den Weg in die geförderte Basisrenten-Versorgung mit fachlicher Unterstützung zu beschreiten. Bei der Wahl der Policen gilt es auch, auf den Stand der Bedingungen zu achten. Angesichts der Entwicklungen in den verschiedenen Produktkategorien haben modernere Vertragswerke grundsätzlich den Vorzug, sofern die Bewertungen ansonsten weitgehend identisch sind.